Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Prüfinstitut Schwarz GmbH

Austr. 111 · 74076 Heilbronn

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Serviceabkommen und Leistungen der Prüfinstitut Schwarz GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, im Bereich der Prüfungen nach 

DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • 2 Leistungsumfang
  1. Der Auftragnehmer erbringt Prüfleistungen an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen gemäß:
  • DGUV Vorschrift 3
  • DGUV Vorschrift 4
  • den jeweils gültigen DIN-, VDE- und TRBS-Regelwerken.
  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Serviceabkommen oder der Auftragsbestätigung.
  2. Reparaturen, Instandsetzungen, Umbauten oder Gefährdungsbeurteilungen sind nicht Bestandteil der Prüfleistung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.



  • 3 Preise, Stückzahlen & Rabattregelung
  1. Grundlage der Preisgestaltung sind die im Angebot oder im Serviceabkommen der Prüfinstitut Schwarz GmbH festgelegten Preise.
  2. Die angebotenen Preise gelten ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die im Angebot zugrunde gelegten Stückzahlen der Prüflinge erreicht werden.
  3. Weichen die tatsächlichen Stückzahlen der zu prüfenden Betriebsmittel von den im Angebot kalkulierten Stückzahlen ab, ist die Prüfinstitut Schwarz GmbH berechtigt, statt der Angebotspreise die jeweils gültigen Standardpreise des Unternehmens anzuwenden.
  4. In diesem Fall entfallen gewährte Rabatte, Staffelpreise oder Sonderkonditionen vollständig.
  5. Eine nachträgliche Anpassung oder ein Anspruch auf Beibehaltung der rabattierten Preise besteht nicht.
  6. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.







  • Angebot / Auftragsbestätigung 

Preisgrundlage:

Die angebotenen Preise gelten auf Basis der im Angebot zugrunde gelegten Stückzahlen der Prüflinge.

Bei Abweichungen von diesen Stückzahlen gelten die jeweils gültigen Standardpreise der Prüfinstitut Schwarz GmbH.

Rabattierungen oder Sonderkonditionen finden in diesem Fall keine Anwendung.

  • Service- oder Rahmenabkommen 

Die im Rahmen dieses Serviceabkommens vereinbarten Preise basieren auf den kalkulierten Stückzahlen der zu prüfenden Betriebsmittel.

Werden diese Stückzahlen nicht erreicht oder überschritten, ist die Prüfinstitut Schwarz GmbH berechtigt, die jeweils gültigen Standardpreise anzuwenden.

In diesem Fall entfallen vereinbarte Rabatte, Staffelpreise oder Sonderkonditionen vollständig.

  • Rechnung 

Die Abrechnung erfolgt gemäß Angebot / Serviceabkommen in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prüfinstitut Schwarz GmbH.

  • Interner Hinweis für Vertrieb & Disposition 

Angebotspreise sind stets an die kalkulierten Stückzahlen gebunden.

Bei Abweichungen sind die Standardpreise anzuwenden.

Rückfragen oder Freigaben von Sonderkonditionen ausschließlich über die Geschäftsleitung.



  • 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
  • alle Prüflinge frei zugänglich und prüfbereit sind,
  • notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden,
  • Prüfungen ohne Gefährdung von Personen oder Sachen durchgeführt werden können.

 

  1. Verzögerungen, Wartezeiten oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.



  • 5 Termine & Ausfallkosten
  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  2. Terminverschiebungen oder Absagen durch den Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn können in Rechnung gestellt werden.
  3. Stillstands-, Warte- oder Leerzeiten werden nach Aufwand berechnet.

 

  • 6 Prüfprotokolle & Dokumentation
  1. Prüfprotokolle werden digital oder schriftlich bereitgestellt.
  2. Die Dokumentation bildet ausschließlich den Zustand der geprüften Betriebsmittel zum Zeitpunkt der Prüfung ab.
  3. Eine Archivierung über gesetzliche Pflichten hinaus erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

  • 7 Haftung
  1. Die Prüfinstitut Schwarz GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Keine Haftung besteht insbesondere für:
  • verdeckte oder nachträglich auftretende Mängel,
  • Veränderungen oder Manipulationen nach der Prüfung,
  • Schäden durch Weiterbetrieb als mangelhaft gekennzeichnetes Betriebsmittel.
  1. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  • 8 Gewährleistung
  1. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung nach Absprache. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  • 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

  • 10 Gerichtsstand & Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.

 

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.